MWK-Stiftung

Die gemeinnützige Stiftung Missionswerk Karlsruhe wurde 2006 von Siegfried und Hannelore Müller sowie Daniel und Isolde Müller mit privaten Mitteln gegründet. Ihr zentrales Anliegen ist es, die Botschaft der Bibel mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verbreiten – sei es durch z.B. Veranstaltungen, Medienarbeit oder durch die Unterstützung sozialer Projekte.

Besonders gefördert wird die weltweite Sozialarbeit des Missionswerks, die Menschen in Deutschland, Indien, Südafrika und Israel zugutekommt. Aktuell deckt die Stiftung rund 10 % des Finanzbedarfs der Missionswerk Karlsruhe – Missionsgesellschaft. Den Vorstand bilden Daniel und Isolde Müller.

Von Anfang an wurde der gesamte Tätigkeitsbereich der Missionswerk Karlsruhe gGmbH in die Satzung der Stiftung aufgenommen. Damit sind Aufgaben und Ziele beider Organisationen deckungsgleich und verfolgen gemeinsam die Vision, Menschen mit Gottes Liebe zu erreichen. Für detaillierte Informationen zu unserer Missionsarbeit laden wir dich herzlich ein, die Webseite des Missionswerk Karlsruhe zu besuchen.

missionswerk.de

Unsere derzeitigen Schwerpunkte

Produktion von TV-Sendungen und Youtube

Produktion von TV-Sendungen und Youtube

Produktion von TV-Sendungen und Youtube

Monatliches Magazin "Freude am Leben"

Produktion von TV-Sendungen und Youtube

Lebendige und inspirierende Gottesdienste

Produktion von TV-Sendungen und Youtube

Unterwegs-Einsätze in Stadhallen mit dem Tour-Bus

Produktion von TV-Sendungen und Youtube

Sozialarbeit in Deutschland, Indien, Israel und Südafrika

Zweck der Stiftung ist lt. Satzung

a) die ungekürzte Verbreitung des in der Bibel niedergelegten Wortes Gottes, insbesondere durch:

- Abhaltung von Evangelisationen, Gottesdiensten, internationalen christlichen Kongressen, Seminaren und Missionsstudienreisen,
- Literaturverbreitung, Funk, Bild und sonstige Medien einschließlich Fernsehen.

b) selbstlose Unterstützung Bedürftiger, insbesondere aus sozial schwachen Schichten im In- und Ausland, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, z. B. durch seelsorgerische Betreuung von Hilfesuchenden, Versorgung mit Grundnahrungsmitteln, medizinische Versorgung, schulische Ausbildung u. ä.

c) Zuwendung von einem Teil ihrer Mittel an eine andere ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaft oder an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Europa und Übersee zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken, insbesondere auch zur Unterstützung von Organisationen und deren Maßnahmen, die der Völkerverständigung dienen.

d) Betreibung von steuerbegünstigten Missionswerken im Sinne dieser Satzung in Europa und Übersee (durch Stiftung selbst bzw. durch Einschaltung von Hilfspersonen i. S. von § 57 AO)

Die Tätigkeit der Stiftung ist überkonfessionell.